2.4  Unterricht


Unterrichtsplanung

Grundlagen

Grundlage für die Unterrichtsplanung bilden die entsprechenden schulinternen Lehrpläne für ABU, FU und Sport. Schulfreie Tage und Ferien sind auf der BBZ-Website unter Downloads (rechts) zu finden.

 

Semesterinformationen

Die Lehrbetriebe und Berufslernenden erhalten zu Beginn des Semesters die entsprechenden Semesterinformationen oder sie sind auf der Homepage einsehbar. Dadurch soll die Koordination der betrieblichen und schulischen Ausbildung sowie die Bereitschaft zur Unterstützung von schulischen Projektarbeiten gefördert werden.

Die Fachgruppenleiter prüfen die Semesterprogramme vorgängig und retournieren sie dem Sekretariat.

 

Semesterbeginn

Klassenbezeichnung

Da die Klassenbezeichnung jedes Semester ändert, sind die Lernenden darauf hinzuweisen, dass auf allen Formularen und Schreiben die aktuelle Klassenbezeichnung angegeben werden muss. Beispiel: ZI14 3b (ZI: Berufsfeld, 14: Lehrbeginn, 3a: Semester- und Klassenbezeichnung)

 

Ausweise für Lernende

Fotos der Lernenden werden klassenweise durch das Sekretariat auf Einladung hin angefertigt. Die Klassenlehrperson verteilt die Ausweise. Sie werden unter anderem für die Multifunktionalprinter (MFP) zum Kopieren, Scannen und Drucken benötigt.

 

Klassenvertretung/Lernendenvertretung

Im ersten Quartal werden eine Klassenvertretung sowie eine Stellvertretung gewählt. Wiederwahlen sind erwünscht; sie ergeben eine Kontinuität. Abwesende Berufslernende dürfen nicht gewählt werden. In der Präsenzliste wird die Klassenvertretung doppelt, die Stv. einfach unterstrichen.

 

Informationen durch die ABU-Lehrperson

Die ABU-Lehrperson bespricht mit den neuen Berufslernenden in den ersten Unterrichtsstunden das «Disziplinarreglement» d0.5-01 mit den «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» d2.4-01 und die Anwendung des Absenzenhefts.

 

Stundenplan

Ferienpläne

Stundenplan und Unterrichtszeiten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Sie finden sich auf der Website.

Stundenplanänderungen sind mit der Abteilungsleitung zu besprechen. Änderungen – z.B. infolge von Qualifikationsverfahren – werden den Betroffenen rechtzeitig mitgeteilt.

 

Ferien und freie Tage sind auf der Website unter Ferienpläne aufgeführt.

 

Unterrichtssprache

Unterrichtssprache ist die deutsche Standardsprache bzw. im Fremdsprachenunterricht die jeweilige Zielsprache.

Agenda, Veranstaltungen

Informationen und Termine sind zu finden:

  • BBZ: «BBZ Intern» und auf der Website unter «Events», Infoscreens Lehrerzimmer, «Termine der Schule» im Intranet
  • PR: «Info PuR», Infoscreen und Pinnwand im Lehrerzimmer

 

Veranstaltungen dienen dem Informationsaustausch und der Zusammenarbeit; sie werden in der Regel durch das Rektorat (RE), die Abteilungsleitungen (AL) oder Fachgruppenleitungen (FGL) organisiert.

 

BBZ

Veranstaltung

Teilnehmende

Organisation

Gesamtkonvent

Lehrpersonen, Verwaltungs- und Betriebspersonal BBZ

 

RE

FGL-Konferenz

FGL BBZ

 

RE

Besuchswoche

(i.d.R. KW 11)

 

Lehrbetriebe und Eltern

 

AL

Aids-Prävention

PR: KW 46/47;

Alle Klassen im 1. Lehrjahr

 

Kontaktlehr-personen (KLP)

Roadcross

(i.d.R. KW 28)

 

I.d.R. Klassen des zweitletzten Lehrjahrs

Kontaktlehr-personen (KLP)

Cinéclub BBZ

(i.d.R. KW 16 und 40)

 

Ab 2. Lehrjahr, fakultativ

 

RE

 

Planung und Rohbau (PR)

Veranstaltung

Teilnehmende

Organisation

Abteilungskonvent

 

Lehrpersonen PR

AL

FGL-Sitzung

 

FGL PR

AL

Fachgruppen-sitzungen

 

Fachgruppenmitglieder

FGL

Notenkonferenzen

Lehrpersonen der Klassen des 1. Lehrjahrs

 

AL

Orientierungsabende d2.2-01

Lehrbetriebe und Eltern 1. Lehrjahr

fachgruppen-weise oder Lehrerteam

 

 

Aktuelle Informationsveranstaltungen werden im Intranet, auf den Bildschirmen angezeigt oder per E-Mail angekündigt.

 

 

Schulbesuch

Anmeldung und Klasseneinteilung

Die Lehrbetriebe melden die Lernende für den Unterricht an der BBZ an. Die Schule wird auf dem Dienstweg über gültige Lehrverträge in Kenntnis gesetzt. Das Abteilungssekretariat stellt den Lehrbetrieben die Schülerkarten zu und teilt die Lernenden in Klassen ein. Klasseneinteilung und Stundenplan gehen rechtzeitig an die Lernenden und die Lehrbetriebe.

 

Schulbesuch ohne Lehrvertrag

Lernende mit aufgelöstem Lehrverhältnis können den Unterricht für zirka drei Monate lang weiterhin besuchen, sofern sie eine Lehrstelle im gleichen Beruf suchen. Regelmässiger Schulbesuch und einwandfreies Verhalten werden vorausgesetzt.

Lernende nach Art. 32 BBG können nach Anmeldung auf dem Sekretariat den Fachunterricht in Regelklassen kostenlos besuchen. Es gelten die Bestimmungen des Disziplinarreglements.

 

 

Präsenzliste

Die Anwesenheit der Lernenden wird durch die Lehrperson in der Präsenzliste eingetragen. Die Liste ist ein amtliches Dokument und für die Administration, die Durchsetzung der Absenzenregelung sowie für Gespräche mit Berufsbildungspersonen, Eltern und Lehrerkollegen von Bedeutung.

Die Präsenzliste ist bereinigt, unterschrieben und mit den Semesternoten spätestens in der 2. Woche des darauffolgenden Semesters auf dem Sekretariat abzugeben. (Präsenzlisten Abschlussklassen vor Semesterende abgeben)

Unentschuldigte Absenzen sind im Folgesemester zu bereinigen. Sie wirken sich aber bei Ermahnungen bzw. bei Verweisen auf das vorangegangene Semester aus.

 

Präsenz und Disziplin im Unterricht

Grundsatz

Es gilt das «Disziplinarreglement Berufsbildung» vom 5. März 2015 (ZH-Lex). Es regelt das Vorgehen bei Abwesenheit vom Unterricht und disziplinarischen Schwierigkeiten. Die «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» d2.4-01 dienen als Unterstützung.

 

Absenzenheft

Alle Abwesenheiten sind im Absenzenheft einzutragen. Dieses wird den Lernenden zu Schulbeginn abgegeben und erläutert. Die Lehrpersonen kontrollieren, ob die Erklärung der Vertragsparteien auf Seite 2 durch die Lernenden, Inhaber der elterlichen Sorge und Lehrbetrieb unterzeichnet wurde. Bei Verlust kann auf dem Abteilungssekretariat für CHF 10.– ein neues Absenzenheft bezogen werden.

 

Entschuldigungsgesuch

Wenn Lernende die Schule nicht besuchen konnten, müssen sie im Absenzenheft den Grund angeben und vom Ausbildner und bis zum Erreichen der Volljährigkeit auch vom Inhaber der elterlichen Sorge unterschreiben lassen.

Das Entschuldigungsgesuch wird von allen betroffenen Lehrkräften kontrolliert und visiert. Zu kontrollieren sind: korrekte Klassenbezeichnung, hinreichende Begründung inkl. Beweismittel und gültige Unterschriften (siehe Seite 2 Absenzenheft). Als Entschuldigt gilt eine Absenz, welche die Anforderungen gemäss § 4 – 8 des Disziplinarreglements erfüllen.

 

Dispensationen

  • Dispensationen von Fächern, die im Qualifikationsverfahren geprüft werden, kann nur das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) erteilen.
  • Vorhersehbare Absenzen sind der Abteilungsleitung mindestens 14 Tage im Voraus als Dispensationsgesuch (Absenzenheft, grauer Teil) einzureichen.
  • Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird auf das Dispensationsgesuche eingetreten. Der Entscheid wird im Absenzenheft eingetragen. Nach erfolgter Bewilligung visieren die Lehrpersonen das Gesuch.

 

Disziplin im Unterricht

Beeinträchtigungen des Schulbetriebs durch Lernende werden gemäss «Disziplinarreglement Berufsbildung» (ZH Lex) und Hausordnung d2.1-01 behandelt. Siehe auch «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» d2.4-01.

 

Unentschuldigtes Fernbleiben und Disziplinarmassnahmen

Für die Anwendung des Disziplinarreglement ist die Broschüre «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» wegweisend. Die Broschüre kann auf dem Abteilungssekretariat bezogen oder vom Abteilungsserver heruntergeladen werden.

Formulare PR

 

Konfliktsituationen

Konflikte werden situativ angegangen. Das Kapitel Q-Mängel im Q-Konzept d7.1-01 zeigt mögliche Schritte auf.

 

Lernende in Problemsituationen

Vermutet eine Lehrperson bei einem Lernenden ausserschulische Probleme wie erschwerte Lernumgebung und Lernprobleme, sucht die Lehrperson mit dem Lernenden das Gespräch. Bei Bedarf werden Kontaktlehrperson (KLP), Abteilungsleitung, Lehrpersonen oder weitere Stellen beigezogen. Adressen und Kontakte sind unter «6.1 Notfallorganisationen» zu finden.

 

Benotung, Bewertung

Noteneingabe

Die elektronische Noteneingabe erfolgt über das Intranet Sek II oder an den PCs im Lehrerzimmer. Bei Fragen stehen das Sekretariat und/oder der Technische Dienst zur Verfügung. Die Zeiträume für die Noteneingabe werden rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Ungenügende Leistungen

Für Lernende mit ungenügenden Leistungen oder mangelhaftem Verhalten kann ein Situationsbericht f2.4-03 erstellt werden.

Gegen Ende des 1. und 2. Semesters finden Notenkonferenzen statt. Im Fokus stehen Lernende mit schwachen Leistungen und/oder anderen Problemen. Allfällige Massnahmen werden diskutiert und festgelegt. Die Anwesenheit aller Lehrpersonen der betreffenden Klassen ist notwendig.

 

Zeugnisse

  • Das Sekretariat druckt die Zeugnisse; die Lehrperson verteilt sie in der letzten Lektion vor Semesterende. Zeugnisse, die nicht abgegeben werden können, sind umgehend dem Sekretariat zurückzugeben (Postzustellung).
  • Die Lernenden zeigen die unterschriebenen Zeugnisse (Lernende, Lehrbetrieb und falls erforderlich Eltern) bis spätestens in der 2. Woche des folgenden Semesters der Klassenlehrperson.
  • Die Lernenden behalten das Zeugnis; jedes Semester wird ein neues ausgedruckt. Das letzte Zeugnis enthält alle Noten der Lehrzeit. Bei Verlust eines Zeugnisses, kann für CHF 20.– ein neues angefordert werden.

Den Geomatik-Lernenden stellt das Sekretariat das Zeugnis bis spätestens zwei Wochen nach Kursende zu.

 

Exkursionen

Für Exkursionen jeglicher Art gilt: Die Kosten sollen verhältnismässig sein, da Lernende Auslagen für Reise, Verpflegung, Eintritte und Übernachtung selbst bezahlen.

Exkursionswoche

  • Die Exkursionen finden in der Regel in der KW 38 von Montag bis Freitag statt. Die Aufforderung zur Organisation erfolgt durch das Sekretariat.
  • Das Lehrerteam einer Klasse entwickelt das Exkursionsprogramm unter der Federführung der Klassenlehrperson.
  • Programmentwurf und Budget sind bis Ende KW 34 auf dem Sekretariat abzugeben.
  • Detailliertes Programm den Lernenden und dem Sekretariat spätestens eine Woche vor der Exkursion abgeben.
  • Kurzfristige Änderungen durch die Abteilungsleitung bewilligen lassen.
  • Abrechnung der Spesen der Lehrpersonen gemäss den Vorgaben des Kantons. Jede Lehrperson gibt ein eigenes Spesenformular f1.4-02 ab.

 

Kurzexkursionen

Ausflüge während der eigenen Unterrichtszeit sind mit dem Formular «Kurzexkursion» f2.4-04PR mindestens drei Tage vor dem Ereignis dem Sekretariat zu melden. Das Sekretariat informiert das betroffene Abteilungskommissionsmitglied.

 

Auslandexkursionen

Für Exkursionen ins Ausland muss eine Bewilligung des Rektors eingeholt werden. Ein Gesuch mit Kostenvoranschlag ist der Abteilungsleitung abzugeben.

 

Wechsel des Schulzimmers

Wird der Unterricht für einzelne Lektionen in ein Spezialzimmer (Computerräume, Sammlungszimmer oder andere Schulzimmer) oder nach draussen verlegt, wird der Aufenthaltsort mit Zeitangabe gut sichtbar an der Zimmertüre/Wandtafel angeschlagen.

 

Qualität im Unterricht

Jede Lehrperson trägt aktiv zur Sicherstellung der Qualität im Unterricht bei. Das Leitbild d0.2-01 bietet unterstützende Hinweise und im Kapitel «7.2 QM Grundbildung» ist der Ablauf beschrieben.

 

Unter dem Motto «Qualitätsentwicklung beginnt im Unterricht» führen alle Lehrpersonen mit einem Pensum von mindestens 5 Wochenlektionen jährlich ein Systematisches Individualfeedback durch. Siehe Q-Konzept d7.1-01 und «Regelung für Systematisches Individualfeedback» d7.2-01.

Es finden regelmässig Visitationen durch ein Mitglied der Abteilungskommission sowie Leistungsbeurteilungen durch die Abteilungsleitung statt.