1.4  Anstellung - Lehrpersonen und Dozenten


Anstellungs-verhältnis

Die Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO) (§ 3 und 4) unterscheidet zwischen:

  • Lehrbeauftragten (befristetes Anstellungsverhältnis)
  • Berufsschullehrpersonen
  • Berufsschullehrpersonen mit besonderen Aufgaben (mbA)

 

Für Dozierende der HBB/WB sind die Grundlagen des Anstellungsverhältnisses identisch zum Anstellungsverhältnis in der Grundbildung. Die Ansprechpersonen sind die Fachbereichsleitung (FBL) und das Fachbereichssekretariat.

 

Die Arbeitsleistung ist persönlich zu erbringen. Ohne die Bewilligung durch die Abteilungsleitung oder durch die Schulleitung darf keine andere Person für das Unterrichten eingesetzt werden.

Weiteres zur Anstellung kann dem blauen Büchlein des Kantons Zürich entnommen werden. Dieses enthält folgende Erlasse:

Die Erlasse werden laufend aktualisiert und können – mit Ausnahme des Obligationenrechts – auch in der elektronischen Zürcher Gesetzessammlung «ZH-Lex» abgerufen werden.

Die schulspezifischen Aufgaben als Lehrperson sind unter Lehrpersonen und Funktionen unten aufgeführt.

 

Kantonale Formulare

Folgende Formulare sind auf den jeweiligen Abteilungssekretariaten abzugeben. (Dokumente oder Links geben zusätzliche Informationen zu einzelnen Themen.)

  • Bei einer Neuanstellung: Bewerbungsbogen und Ergänzende Personalangaben
  • Adressänderung und/oder Lohnauszahlung f1.4-21
  • Meldung über Änderung von Familienverhältnissen f1.4-22 (Heirat, eingetragener Partnerschaft, Scheidung, Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Geburt Kinder, Änderung Heimatort, Tod Ehepartner/-in, Tod eingetragener Partner/-in oder zulageberechtigter Kinder)
  • Anmeldung Familienzulagen oder Differenzzahlung f1.4-23 oder Ergänzende Anmeldung Familienzulagen zur Nachmeldung von weiteren Kindern f1.4-24 ab dem zweiten Kind. Weitere Informationen: Merkblatt für die Anmeldung für Familienzulagen d1.4- 21
  • Bestellung einer Unfallmeldung für Lehrpersonen und Mitarbeiter/-innen f1.4-03; Formular so rasch als möglich dem Abteilungssekretariat abgeben
  • Antrag auf einen AHV-Versicherungsausweis f1.4-25. (Informationen unter: www.ahv-iv.ch)
  • Voranmeldung von Militär-/Zivildienst und Zivilschutz sowie Jugend & Sport Aus- und Weiterbildungskursen f1.4-27. (Siehe dazu auch weiter unten.)
  • Gesuch um Bewilligung für eine Nebenbeschäftigung bzw. für ein öffentliches Amt (Kanton Zürich) f1.4-30

 

Abwesenheit vom Unterricht

Jede Lehrperson unterrichtet gemäss Stundenplan. Abweichungen benötigen die Zustimmung der Abteilungsleitung oder der Schulleitung. Die Lehrperson teilt dem Sekretariat den Namen der Stellvertretung mit.

 

Meldung von voraussehbaren Abwesenheiten

Bei voraussehbarer und bewilligter Abwesenheit meldet die Lehrperson die Stellvertretung und den Stundenausfall mit folgenden Formularen auf dem Abteilungssekretariat:

  • «Stellvertretung für einen Tag» f1.4-05
  • «Stellvertretung für mehrere Tage» f1.4-06
  • «Stellvertretung für längere Zeit» f1.4-08

Das Dokument «Stellvertretung aufgrund externer Tätigkeit» d1.4-05 gibt Auskunft über den finanziellen Aspekt bei Bedarf an Stellvertretungen.

 

Krankheit und Unfall

  • Bei Krankheit oder Unfall ist das Sekretariat und die Abteilungsleitung zu informieren.
  • Bei unfallbedingten Verhinderungen Formular «Bestellung Unfallmeldung» f1.4-03 auszufüllen und dem Sekretariat zuzustellen.
  • Stellvertretung, wenn möglich selber suchen; Namen dem Sekretariat mitteilen.
  • Ärztliches Zeugnis bei Abwesenheit von mehr als 5 Tage dem Sekretariat abgegeben.

 

Urlaub

  • Abwesenheit aus privaten Gründen: Schriftliches Gesuch frühzeitig an die Abteilungsleitung einreichen. Die Abwesenheit hat einen Lohnabzug oder einen Abzug vom Stundenkonto zur Folge.
  • Mutterschaftsurlaub: Namen der Stellvertretungen dem Sekretariat mitteilen. Geburtsschein und den Familienschein nach der Geburt zustellen. Anschliessender unbezahlter Urlaub ist in Absprache mit der Abteilungsleitung möglich.

 

Experten- und Kommissionstätigkeiten

Die BBZ unterstützt die Tätigkeit der Lehrpersonen als Experten/Expertinnen und die Mitarbeit in Fachkommissionen. Die Lehrperson informiert die Abteilungsleitung über ihre Engagements.

 

Weiterbildung

Die Teilnahme an Weiterbildungskursen während der Unterrichtszeit und die Kosten sind von der Abteilungsleitung zu bewilligen; Formular «Gesuch Kostenübernahme für Weiterbildungskurs» f1.4-01.

 

Dienstaltersgeschenk (DAG)

Das Dienstaltersgeschenk ist innerhalb von 2 Jahren zu beziehen; kann aber auch ausgezahlt werden. Der Bezugszeitpunkt muss frühzeitig mit der Abteilungsleitung besprochen werden.

 

Militär- und Zivilschutzdienst

  • Spätestens vier Wochen vor Dienstbeginn dem Sekretariat das Formular «Voranmeldung von Militär-/Zivildienst und Zivilschutz sowie Jugend & Sport Aus- und Weiterbildungskursen» f1.4-27 abgeben.
  • Soldmeldekarte der EO (Erwerbsersatzordnung) spätestens 7 Tage nach Abschluss des Dienstes mit Angabe aller Arbeitgeber im Sekretariat BBZ abgeben; gilt auch für Anstellungen bei mehreren kantonalen Ämtern. Ansonsten erfolgt automatisch ein entsprechender Lohnabzug.
  • Mehrere Arbeitgeber: Die Lohnadministration der BBZ trägt das Monatseinkommen ein und schickt die Karte an die Privatadresse der dienstleistenden Person zurück. Diese leitet sie an den Hauptarbeitgeber oder der Ausgleichskasse weiter.

 

Besoldung

Die Höhe der Besoldung richtet sich nach der Einreihung. Diese wird durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt aufgrund der Angaben in der Stellenbewerbung und den entsprechenden Beilagen gemäss MBVO festgelegt. Im Anhang der MBVO sind auch der Einreihungsplan und die Lohnskala aufgeführt.

Das Unterrichtspensum kann von Semester zu Semester variieren; dies wirkt sich auf die Besoldungshöhe aus. Die Lohnabrechnungen der Monate September und März sind wegen der Semestermutationen besonders genau zu kontrollieren. Unstimmigkeiten sind der zuständigen Abteilungsleitung-Stv. zu melden.

Anstellung und Lohnzahlung für Lehrbeauftragte und Berufsschullehrpersonen folgen dem Verwaltungssemester des Kantons:

  • Herbstsemester: 1. September bis 28. oder 29. Februar
  • Frühlingssemester: 1. März bis 31. August

 

Kurzkursleiter und Vikare sind für einzelne Lektionen angestellt und werden nach erbrachter Arbeitsleistung entlöhnt. Das entsprechende Formular wird an das Sekretariat retourniert.

 

In der HBB/WB gilt das Formular «Honorarrechnung von Referenten» f1.4-07 als Grundlage für die Abrechnung von Honoraren.

 

Beamtenversicherungskasse (BVK)

Das Vorsorgereglement und die Homepage der BVK geben über Fragen im Zusammenhang mit der BVK Auskunft.

 

Päda-/Andra-gogische Ausbildung

 

Neben der fachspezifischen Ausbildung und Praxis sowie der persönlichen Eignung werden die folgenden berufspädagogischen Ausbildungen verlangt, die innerhalb von sechs Jahren ab der Erstanstellung als Berufsfachschullehrperson im Kanton Zürich erworben werden müssen.

 

Erforderliche Qualifikationen für Lehrpersonen der Grundbildung

  • Lehrpersonen mit einem Pensum von weniger als vier Lektionen: keine
  • Lehrpersonen der Grundbildung mit einer Anstellung von 4 bis 12 Lektionen: Module 1 und 2 / DIK I und II (10 Credits)
  • Lehrpersonen in der Weiterbildung/Erwachsenenbildung mit einer Anstellung von 4 bis 12 Lektionen: SVEB 1 (10 Credits)
  • Lehrpersonen mit einem Pensum von 13 bis 26 Lektionen: Diplom als Berufsfachschullehrperson für fachkundlichen bzw. allgemeinbildenden Unterricht

 

Erforderliche Qualifikationen für Dozierende der HBB/WB

  • Dozenten mit einem Pensum von weniger als vier Lektionen: keine
  • Dozenten in der Weiterbildung mit einer Anstellung von 4 bis 12 Lektionen: SVEB 1 (10 Credits)
  • Dozenten mit einem Pensum von 13 bis 26 Lektionen

 

Lehrpersonen mit Zusatzfunktionen

  • Lehrpersonen mit Zusatzfunktionen müssen für diese eine entsprechende Ausbildung abschliessen:
  • Lehrpersonen mit Zusatzfunktion FiB: CAS FiB (Fachkundige individuelle Begleitung) – oder gleichwertige Ausbildung
  • Lehrpersonen mit Zusatzfunktion PFM: CAS PFM (Pädagogische Fördermassnahmen) – oder gleichwertige Ausbildung
  • Lehrpersonen mit Zusatzfunktion KLP: Zertifikationslehrgang «Kontaktlehrpersonen Suchtprävention» – oder gleichwertige Ausbildung

 

Unterstützung der Ausbildung

Die BBZ unterstützt die Lehrpersonen/Dozierenden bei deren Ausbildung. Mit dem Formular «Gesuch Kostenübernahme für Weiterbildungskurs» f1.4-01, das vor der Anmeldung der Abteilungsleitung zugestellt werden muss, kann die Lehrperson um Übernahme der Kurskosten durch die BBZ ersuchen.

 

Periodisch bietet die BBZ einen Lehrgang für Lehrpersonen im berufskundlichen Unterricht an. In diesem Lehrgang können alle geforderten Qualifikationen der Grund- und Weiterbildung erworben werden. Die Abteilungsleitungen informieren jeweils frühzeitig über ein geplantes Angebot und geben bei Fragen Auskunft.

 

Neueintritt

 

Unterlagen und Einstufung

  • Neue Lehrpersonen/Dozierende füllen in Absprache mit der Abteilungsleitung/Fachbereichsleitung die erforderlichen Formulare aus.
  • Einzureichen sind: Lebenslauf, alle Diplome und Arbeitszeugnisse, Passfoto und Kopie AHV-Ausweis. Ohne vollständige Unterlagen können Abschlüsse und Berufserfahrungen bei der Einstufung nicht berücksichtigt werden. Die Einstufung erfolgt durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt gemäss den Vorgaben der MBVO.
  • Mit der Anstellungsverfügung wird das Arbeitsverhältnis öffentlich-rechtlich festgelegt.

 

Einführung/Mentorat

  • Die Einführung in die Lehrtätigkeit/Dozententätigkeit erfolgt durch eine Mentorin oder einen Mentor.
  • Die Abteilungsleitung/Fachbereichsleitung erteilt den Auftrag für ein Mentorat, siehe «Wegleitung für Mentorat» d1.4-01.
  • Die Dauer des Mentorats beträgt in der Regel ein Semester.
  • Am Ende des Semesters erstellt die Mentoratsperson einen Mentoratsbericht zuhanden der Abteilungsleitung/Fachbereichsleitung. Berichtsinhalt: Aussagen zur Leistung und Entwicklung (Vorbereitung, Methodik/Didaktik, Engagement), Umgang mit den Lernenden, Einleben in die Fachgruppe sowie prognostische Aussage über eine Weiteranstellung.

 

Benutzerprofil und Zugänge

Lehrpersonen und Dozenten

  • Persönliches E-Mail-Account: vorname.nachname@bbzh.ch

 

Zugang zum Lehrpersonenserver: allgemein und privat zugänglich

Weitere Informationen sind auf den internen Servern oder beim Leiter Technischer Dienst zu finden.

 

Schlüssel

Die Schlüsselabgabe erfolgt in der PR durch das Sekretariat (Büro 331), in der MA durch das Abteilungssekretariat.

 

Kopieren

Informationen zum Kopieren und Ducken sind im Kapitel 2.1 (Lagerstrasse-PR) und im Kapitel 3.1 (Reishauer-MA) zu finden.

 

Weiterbildung

 

Weiterbildung für Dozenten der BBZ

Die Weiterbildung der Lehrpersonen/Dozierende wird an der BBZ mit folgenden Massnahmen gefördert:

  • Freiwilliges Coaching (in Absprache mit Fachbereichsleitung) d1.4-04
  • Weiterbildungstage der BBZ
  • Abteilungs- und Fachbereichsinterne Weiterbildungstage
  • Fachgruppenspezifische Weiterbildungen
  • Kurse verschiedener Anbieter

Kursprogramme der BBZ, des EHB, der PH Zürich und weiterer Anbieter liegen in den Lehrerzimmern auf.

 

Bewilligungen

Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die eine Abwesenheit vom Unterricht zur Folge haben, muss im Voraus von der Schulleitung bewilligt werden.

Das «Gesuch Kostenübernahme für Weiterbildungskurs» f1.4-01 wird vor der Kursanmeldung der Abteilungsleitung/Fachbereichsleitung zugestellt. Es müssen alle Kosten aufgelistet werden. Das Rektorat entscheidet, welche Kurskosten die BBZ übernimmt.

 

Spesen

 

Vergütungsform

Die Vergütung der individuellen Spesen erfolgt nach Abgabe des Spesenformulars f1.4-02 mit allen Belegen (z.B. Quittungen, Bahnbilletts, Kopie bewilligtes Kostenübernahmegesuch) im Sekretariat durch Gutschrift bei der monatlichen Besoldungsabrechnung (im Rahmen der Vollziehungsbestimmungen zur Beamtenverordnung).

 

Reiseentschädigung

  • Zum Schulort: keine Entschädigung
  • Tagungsort im Bereich des ZVV: Billetts öV / 2. Klasse / ab Schulort
  • Tagungsort übrige Schweiz: Billetts öV / 1. Klasse / ab Schulort
  • Bei regelmässiger Benutzung des öV's werden nur Billetts zur haben Taxe entschädigt.
  • Privates Fahrzeug: Vergütung nur bei wesentlicher Zeit- oder Kostenersparnis und/oder wenn die Verwendung der öffentlichen Verkehrsmittel unzumutbar ist oder der öV nicht zur Verfügung steht. Entschädigungen: Auto: CHF –.70/km; Motorrad CHF –.40/km. Massgebend ist der kürzeste oder schnellste Weg zum Ort der Weiterbildungsveranstaltung und zurück.

 

Verpflegung und Unterkunft

Kurse ausserhalb des Schulortes:

  • Tatsächliche Kosten pro Hauptmahlzeit minus Eigenanteil von CHF 15.–; jedoch maximal CHF. 30.–
  • Tatsächliche Kosten für Übernachtung inklusive Frühstück, mittlere Preislage
  • Keine Vergütung für andere Auslagen
  • Entschädigungen bei Exkursionen siehe Kapitel 2.4 (PR), Kapitel 3.4 (MA) und Kapitel 4.4 (HBB/WB).

 

 Funktionen

Lehrpersonen und Funktionen

 

Lehrpersonen (LP): Sie unterrichten in den Fächern Allgemeinbildender Unterricht, Fachunterricht, und Sport.

 

Lehrpersonen können neben dem Unterrichten folgende zusätzliche Funktionen übernehmen:

 

Klassenlehrperson: Sie übernimmt im Lehrerpersonen-Team einer Klasse den Lead und wirkt als Bindeglied der Klasse zur Abteilungsleitung.

 

Mitglieder des Gesamtkonvents- oder Abteilungskonvents-Vorstandes: Sie tragen zur Entwicklung der BBZ bei. Sie repräsentieren die Lehrpersonen und werden durch die Mitarbeitenden der BBZ gewählt.

 

Gesamtkonventspräsident/-in und Abteilungspräsident/-in: Sie werden durch die Mitarbeitenden der BBZ gewählt. Gesamtkonventspräsident/-in und Abteilungspräsident/-in der anderen Abteilung sind beide Mitglieder der erweiterten Schulleitung.

 

Rektor/-in (Re): Er/sie wird für 4 Jahre durch den Regierungsrat auf Antrag des MBA und der Schulkommission gewählt. Der Gesamtkonvent hat Vorschlagsrecht. Zwei Wiederwahlen sind möglich. Schulleitung d1.2-04SL

 

Prorektor/-in: Er/sie wird für 4 Jahre durch den Regierungsrat auf Antrag des MBA und der Schulkommission gewählt. Der Gesamtkonvent hat Vorschlagsrecht. Zwei Wiederwahlen sind möglich. Schulleitung d1.2-04SL

 

Abteilungsleiter/-in (AL) und stellvertretende Abteilungsleiter/-in (AL-Stv.): Sie werden durch den Regierungsrat auf Antrag des MBA und der Schulkommission gewählt. Der Abteilungskonvent hat Vorschlagsrecht. Abteilungsleitungen d1.2-04PR / d1.2-04MA

 

Vertreter/-innen von Fachämtern (FGL): Sie werden auf Bewerbung und mit Vorschlag des Gesamt- oder Abteilungskonvents auf Antrag der Schulleitung und/oder durch Verfügung des MBA für ein Fachamt befristet gewählt; z.B. als fachliche und fachdidaktische Leiter/-in Fachunterricht der verschiedenen Berufsgruppen, Sport oder Allgemeinbildung.

 

Spezialfunktionen: Gestützt auf die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton werden Lehrpersonen durch die Abteilungsleitung oder das Rektorat vorgeschlagen und mit einer Verfügung des MBA gewählt. Beispiele: Qualitätsentwicklungsleiter/-in (QEL), Kontaktlehrperson (KLP), Verantwortliche Betriebssicherheit, Projektleiter/-in Umsetzung Schullehrplan Allgemeinbildung (PLUR), Prüfungsleiter/-in Allgemeinbildung an der BBZ oder Fachgruppenleiter/-in Fachkundige individuelle Begleitung (FIB).

 

Projektleiter/-innen und Projektmitarbeiter/-innen: Sie werden durch das Rektorat befristet ernannt, beispielsweise Projektleiter/-in ICT Intranet Sek II.

 

Zusatzfunktionen: Diese werden von der Abteilungsleitung an bestimmte Lehrpersonen vergeben. Sie arbeiten z.B. als Mitglieder von Arbeitsgruppen an einem bestimmten Fach-, Fachgruppen- oder Schulentwicklungsthema. Sie werden von der Abteilungsleitung oder vom Rektorat bestimmt, beispielsweise für die Mitarbeit an einem Schullehrplan.