3.7  Sportunterricht MA


Grundlagen

 

Die im Sportunterricht zu vermittelnden Inhalte richten sich nach dem schulinternen Lehrplan Sport (in Überarbeitung). Dieser basiert auf dem Rahmenlehrplan RLP für den Sportunterricht an Berufsschulen des Bundes.

Im Sportunterricht werden neben fachlichen auch überfachliche Kompetenzen gefördert.

 

Regelungen

Allgemeine Regelungen

Die Lernenden müssen pünktlich und umgezogen – d.h. in Sportkleidung und Hallenturnschuhen – zum Sportunterricht erscheinen. Vergessene Turnkleidung muss gegen einen Unkostenbeitrag im Turnlehrerzimmer gemietet werden.

 

Lektionszeiten

Die Lektionszeiten entsprechen den allgemeinen Unterrichtszeiten.

 

Unterrichtsumstellungen

Doppellektionen können nach Absprache mit den betroffenen Lehrpersonen organisiert werden. Unterrichtsumstellungen bedürfen der Zustimmung der Abteilungsleitung und einer schriftlichen Mitteilung ans Sekretariat.

 

Sport ausserhalb der Schule

Sportlektionen ausserhalb des Schulhauses sind mit dem Formular «Exkursion» f3.4-04MA dem Sekretariat zu melden. Die Sportlehrperson macht die Lernenden darauf aufmerksam, dass für Lernende der Gebrauch von Privatfahrzeugen verboten ist. Die Schule lehnt diesbezüglich jegliche Verantwortung ab; bei einem Schadenfall kommt die Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters/der Fahrzeughalterin zum Tragen.

 

Wertsachen

Die Lernenden nehmen ihre Wertsachen mit in die Turnhalle und deponieren sie im abschliessbaren Wertsachenschrank. Auf Wunsch der Lernenden können zudem die Garderobe und der Zugang zur Dusche abgeschlossen werden. Bei Doppelbelegungen der Garderoben ist aufgrund der unterschiedlichen Unterrichtszeiten Vorsicht geboten. Bei Diebstählen übernimmt die Schule keine Haftung.

 

Notfälle

Verhalten bei medizinischen Notfällen

Die verunfallte Person sollte, sofern möglich, über die Arztwahl befragt werden. Falls es sich um eine Verletzung handelt, die weitere Arztbesuche nach sich zieht, sollte ein Arzt in der Nähe der Wohngemeinde gewählt werden.

Die Lehrperson benachrichtigt sofort die Eltern und organisiert einen allfälligen Transport. Falls der/die Verletzte transportfähig ist, muss die Sanität nicht aufgeboten werden.

Die verunfallte Person muss von mindestens einer weiteren Person beaufsichtigt und auf dem Weg zum Arzt oder ins Spital begleitet werden. Die Begleitperson informiert die Sportlehrperson über den weiteren Verlauf.

Die Sportlehrperson meldet der Abteilungsleitung den Unfall im «Bericht über Unfall während des Sportunterrichts» f2.6-01.

 

Noten und Qualifikations-verfahren (QV)

Im Sportunterricht werden Noten erteilt. Diese berücksichtigen die physische Leistungsfähigkeit, die technischen Fähigkeiten, den Einsatz und das Sozialverhalten.

Die Noten des Sportunterrichts zählen nicht für das Qualifikationsverfahren (QV).