3.5  Allgemeinbildender Unterricht (ABU) MA


Grundlagen

 

Der Schullehrplan Allgemeinbildung (SLP ABU) legt den Pflichtbereich für den Unterricht fest, unterscheidet die Ausbildung nach Dauer (2-,3- und 4-jährige Lehre) und Anspruchsniveau (Planer, Handwerker). Er verknüpft den Lernbereich «Gesellschaft» mit dem Bereich «Sprache und Kommunikation» und fördert die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen.

Der SLP ABU basiert auf folgenden Grundlagen:

  • Eidgenössischer Rahmenlehrplan für den Allgemeinbildenden Unterricht
  • Verordnung des SBFI (SR 412.101.241) über Mindestvorschriften für die Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung, siehe www.admin.ch
  • Kantonales Reglement über den Vollzug der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (Vollzugsreglement Allgemeinbildung)
  • Kantonales Reglement über das Qualifikationsverfahren im Fach Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung (Prüfungsreglement Allgemeinbildung)

Weitere Informationen sind auf der BBZ-Website unter Allgemeinbildung zu finden.

 

Qualifikations- verfahren (QV)

 

Auf der BBZ-Website Allgemeinbildung sind in der Broschüre «Vertiefungsarbeit» (VA) auf Seite 2 detaillierte Informationen zum QV zu finden.

Mit dem Formular f3.5-01 kann Rechenschaft über die Vertiefungsarbeit ausserhalb des Schulhauses während der regulären Unterrichtszeit abgelegt werden.

 

QV-Note bei 3- und 4-jährigen Lehren

Die Note des Qualifikationsbereichs ABU ist bei 3- und 4-jährigen Lehren das arithmetische Mittel folgender Positionsnoten:

  • Vertiefungsarbeit (VA); auf halbe Noten gerundet
  • Schlussprüfung (SP); auf halbe Noten gerundet
  • Erfahrungsnote (Erfa); sie ist der auf eine halbe Noten gerundete Durchschnitt aller ABU-Zeugnisnoten.

Die Note des Qualifikationsbereichs ABU wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

 

Note QV bei 2-jährigen Lehren

Bei der 2-jährigen Lehren ist die Note des Qualifikationsbereichs ABU das arithmetischen Mittel folgender Positionsnoten:

  • Vertiefungsarbeit (VA); auf halbe Noten gerundet
  • Erfahrungsnote (Erfa); sie ist der auf halbe Noten gerundete Durchschnitt aller ABU-Zeugnisnoten.

Die Note des Qualifikationsbereichs ABU wird auf eine Dezimalstelle gerundet.

 

In jeder Abteilung wird das QV vom einem Prüfungsleiter/einer Prüfungsleiterin organisiert; die Amtsdauer ist vier Jahre.

Eine Auswahl von alten Schlussprüfungen ist zu Übungszwecken auf der BBZ-Website Allgemeinbildung zu finden.

 

Sammlungen

 

Sammlungsstandorte Montage und Ausbau (MA)

Hauptstandort: ABU-Mediothek Zimmer 304

Nebenstandort: Zimmer 024 (reduzierter Bestand)

Inhalt der Sammlung:

  • DVD-Sammlung
  • Klassensätze (Gesetze, Duden, Lehrmittel, Literatur, Kunst etc.)
  • Handbibliothek (Lehrmittel, Unterrichtshilfen)
  • Kunstdrucke im Plakatformat
  • Wandkarten
  • Verbrauchs- und Unterrichtsmaterial (Broschüren, Formulare)

Benutzungsordnung MA: Alle Ausleihen werden mit einem Phantomreiter gekennzeichnet. Ausgenommen davon ist das Verbrauchsmaterial.