Dozierende in der Weiterbildung sind personalrechtlich den Lehrpersonen gleichgestellt. Entsprechend gelten die gleichen Anstellungsbedingungen von Seiten des Kantons Zürich. Zudem sind die Vorgaben der Zertifizierungsstelle SQS für eduQua sowie die Vorgaben der Schul- und Abteilungsleitungen massgebend.