Anstellungs-verhältnis |
Die Mittelschul- und Berufsschullehrerverordnung (MBVO) (§ 3 und 4) unterscheidet zwischen:
Für Dozierende der HBB/WB sind die Grundlagen des Anstellungsverhältnisses identisch zum Anstellungsverhältnis in der Grundbildung. Die Ansprechpersonen sind die Fachbereichsleitung (FBL) und das Fachbereichssekretariat.
Die Arbeitsleistung ist persönlich zu erbringen. Ohne die Bewilligung durch die Abteilungsleitung oder durch die Schulleitung darf keine andere Person für das Unterrichten eingesetzt werden. Weiteres zur Anstellung kann dem blauen Büchlein des Kantons Zürich entnommen werden. Dieses enthält folgende Erlasse:
Die Erlasse werden laufend aktualisiert und können – mit Ausnahme des Obligationenrechts – auch in der elektronischen Zürcher Gesetzessammlung «ZH-Lex» abgerufen werden. Die schulspezifischen Aufgaben als Lehrperson sind unter Lehrpersonen und Funktionen unten aufgeführt.
Kantonale Formulare Folgende Formulare sind auf den jeweiligen Abteilungssekretariaten abzugeben. (Dokumente oder Links geben zusätzliche Informationen zu einzelnen Themen.)
Abwesenheit vom Unterricht Jede Lehrperson unterrichtet gemäss Stundenplan. Abweichungen benötigen die Zustimmung der Abteilungsleitung oder der Schulleitung. Die Lehrperson teilt dem Sekretariat den Namen der Stellvertretung mit.
Meldung von voraussehbaren Abwesenheiten Bei voraussehbarer und bewilligter Abwesenheit meldet die Lehrperson die Stellvertretung und den Stundenausfall mit folgenden Formularen auf dem Abteilungssekretariat:
Das Dokument «Stellvertretung aufgrund externer Tätigkeit» d1.4-05 gibt Auskunft über den finanziellen Aspekt bei Bedarf an Stellvertretungen.
Krankheit und Unfall
Urlaub
Experten- und Kommissionstätigkeiten Die BBZ unterstützt die Tätigkeit der Lehrpersonen als Experten/Expertinnen und die Mitarbeit in Fachkommissionen. Die Lehrperson informiert die Abteilungsleitung über ihre Engagements.
Weiterbildung Die Teilnahme an Weiterbildungskursen während der Unterrichtszeit und die Kosten sind von der Abteilungsleitung zu bewilligen; Formular «Gesuch Kostenübernahme für Weiterbildungskurs» f1.4-01.
Dienstaltersgeschenk (DAG) Das Dienstaltersgeschenk ist innerhalb von 2 Jahren zu beziehen; kann aber auch ausgezahlt werden. Der Bezugszeitpunkt muss frühzeitig mit der Abteilungsleitung besprochen werden.
Militär- und Zivilschutzdienst
Besoldung Die Höhe der Besoldung richtet sich nach der Einreihung. Diese wird durch das Mittelschul- und Berufsbildungsamt aufgrund der Angaben in der Stellenbewerbung und den entsprechenden Beilagen gemäss MBVO festgelegt. Im Anhang der MBVO sind auch der Einreihungsplan und die Lohnskala aufgeführt. Das Unterrichtspensum kann von Semester zu Semester variieren; dies wirkt sich auf die Besoldungshöhe aus. Die Lohnabrechnungen der Monate September und März sind wegen der Semestermutationen besonders genau zu kontrollieren. Unstimmigkeiten sind der zuständigen Abteilungsleitung-Stv. zu melden. Anstellung und Lohnzahlung für Lehrbeauftragte und Berufsschullehrpersonen folgen dem Verwaltungssemester des Kantons:
Kurzkursleiter und Vikare sind für einzelne Lektionen angestellt und werden nach erbrachter Arbeitsleistung entlöhnt. Das entsprechende Formular wird an das Sekretariat retourniert.
In der HBB/WB gilt das Formular «Honorarrechnung von Referenten» f1.4-07 als Grundlage für die Abrechnung von Honoraren.
Beamtenversicherungskasse (BVK) Das Vorsorgereglement und die Homepage der BVK geben über Fragen im Zusammenhang mit der BVK Auskunft.
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Päda-/Andra-gogische Ausbildung
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Neben der fachspezifischen Ausbildung und Praxis sowie der persönlichen Eignung werden die folgenden berufspädagogischen Ausbildungen verlangt, die innerhalb von sechs Jahren ab der Erstanstellung als Berufsfachschullehrperson im Kanton Zürich erworben werden müssen.
Erforderliche Qualifikationen für Lehrpersonen der Grundbildung
Erforderliche Qualifikationen für Dozierende der HBB/WB
Lehrpersonen mit Zusatzfunktionen
Unterstützung der Ausbildung Die BBZ unterstützt die Lehrpersonen/Dozierenden bei deren Ausbildung. Mit dem Formular «Gesuch Kostenübernahme für Weiterbildungskurs» f1.4-01, das vor der Anmeldung der Abteilungsleitung zugestellt werden muss, kann die Lehrperson um Übernahme der Kurskosten durch die BBZ ersuchen.
Periodisch bietet die BBZ einen Lehrgang für Lehrpersonen im berufskundlichen Unterricht an. In diesem Lehrgang können alle geforderten Qualifikationen der Grund- und Weiterbildung erworben werden. Die Abteilungsleitungen informieren jeweils frühzeitig über ein geplantes Angebot und geben bei Fragen Auskunft.
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Neueintritt
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Unterlagen und Einstufung
Einführung/Mentorat
Benutzerprofil und Zugänge Lehrpersonen und Dozenten
Zugang zum Lehrpersonenserver: allgemein und privat zugänglich Weitere Informationen sind auf den internen Servern oder beim Leiter Technischer Dienst zu finden.
Schlüssel Die Schlüsselabgabe erfolgt in der PR durch das Sekretariat (Büro 331), in der MA durch das Abteilungssekretariat.
Kopieren Informationen zum Kopieren und Ducken sind im Kapitel 2.1 (Lagerstrasse-PR) und im Kapitel 3.1 (Reishauer-MA) zu finden.
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Weiterbildung
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Weiterbildung für Dozenten der BBZ Die Weiterbildung der Lehrpersonen/Dozierende wird an der BBZ mit folgenden Massnahmen gefördert:
Kursprogramme der BBZ, des EHB, der PH Zürich und weiterer Anbieter liegen in den Lehrerzimmern auf.
Bewilligungen Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen, die eine Abwesenheit vom Unterricht zur Folge haben, muss im Voraus von der Schulleitung bewilligt werden. Das «Gesuch Kostenübernahme für Weiterbildungskurs» f1.4-01 wird vor der Kursanmeldung der Abteilungsleitung/Fachbereichsleitung zugestellt. Es müssen alle Kosten aufgelistet werden. Das Rektorat entscheidet, welche Kurskosten die BBZ übernimmt.
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Spesen
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Vergütungsform Die Vergütung der individuellen Spesen erfolgt nach Abgabe des Spesenformulars f1.4-02 mit allen Belegen (z.B. Quittungen, Bahnbilletts, Kopie bewilligtes Kostenübernahmegesuch) im Sekretariat durch Gutschrift bei der monatlichen Besoldungsabrechnung (im Rahmen der Vollziehungsbestimmungen zur Beamtenverordnung).
Reiseentschädigung
Verpflegung und Unterkunft Kurse ausserhalb des Schulortes:
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Funktionen |
Lehrpersonen und Funktionen
Lehrpersonen (LP): Sie unterrichten in den Fächern Allgemeinbildender Unterricht, Fachunterricht, und Sport.
Lehrpersonen können neben dem Unterrichten folgende zusätzliche Funktionen übernehmen:
Klassenlehrperson: Sie übernimmt im Lehrerpersonen-Team einer Klasse den Lead und wirkt als Bindeglied der Klasse zur Abteilungsleitung.
Mitglieder des Gesamtkonvents- oder Abteilungskonvents-Vorstandes: Sie tragen zur Entwicklung der BBZ bei. Sie repräsentieren die Lehrpersonen und werden durch die Mitarbeitenden der BBZ gewählt.
Gesamtkonventspräsident/-in und Abteilungspräsident/-in: Sie werden durch die Mitarbeitenden der BBZ gewählt. Gesamtkonventspräsident/-in und Abteilungspräsident/-in der anderen Abteilung sind beide Mitglieder der erweiterten Schulleitung.
Rektor/-in (Re): Er/sie wird für 4 Jahre durch den Regierungsrat auf Antrag des MBA und der Schulkommission gewählt. Der Gesamtkonvent hat Vorschlagsrecht. Zwei Wiederwahlen sind möglich. Schulleitung d1.2-04SL
Prorektor/-in: Er/sie wird für 4 Jahre durch den Regierungsrat auf Antrag des MBA und der Schulkommission gewählt. Der Gesamtkonvent hat Vorschlagsrecht. Zwei Wiederwahlen sind möglich. Schulleitung d1.2-04SL
Abteilungsleiter/-in (AL) und stellvertretende Abteilungsleiter/-in (AL-Stv.): Sie werden durch den Regierungsrat auf Antrag des MBA und der Schulkommission gewählt. Der Abteilungskonvent hat Vorschlagsrecht. Abteilungsleitungen d1.2-04PR / d1.2-04MA
Vertreter/-innen von Fachämtern (FGL): Sie werden auf Bewerbung und mit Vorschlag des Gesamt- oder Abteilungskonvents auf Antrag der Schulleitung und/oder durch Verfügung des MBA für ein Fachamt befristet gewählt; z.B. als fachliche und fachdidaktische Leiter/-in Fachunterricht der verschiedenen Berufsgruppen, Sport oder Allgemeinbildung.
Spezialfunktionen: Gestützt auf die Leistungsvereinbarung mit dem Kanton werden Lehrpersonen durch die Abteilungsleitung oder das Rektorat vorgeschlagen und mit einer Verfügung des MBA gewählt. Beispiele: Qualitätsentwicklungsleiter/-in (QEL), Kontaktlehrperson (KLP), Verantwortliche Betriebssicherheit, Projektleiter/-in Umsetzung Schullehrplan Allgemeinbildung (PLUR), Prüfungsleiter/-in Allgemeinbildung an der BBZ oder Fachgruppenleiter/-in Fachkundige individuelle Begleitung (FIB).
Projektleiter/-innen und Projektmitarbeiter/-innen: Sie werden durch das Rektorat befristet ernannt, beispielsweise Projektleiter/-in ICT Intranet Sek II.
Zusatzfunktionen: Diese werden von der Abteilungsleitung an bestimmte Lehrpersonen vergeben. Sie arbeiten z.B. als Mitglieder von Arbeitsgruppen an einem bestimmten Fach-, Fachgruppen- oder Schulentwicklungsthema. Sie werden von der Abteilungsleitung oder vom Rektorat bestimmt, beispielsweise für die Mitarbeit an einem Schullehrplan.
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