Grundlagen |
Der Schullehrplan Allgemeinbildung (SLP ABU) legt den Pflichtbereich für den Unterricht fest, unterscheidet die Ausbildung nach Dauer (2-,3- und 4-jährige Lehre) und Anspruchsniveau (Planer, Handwerker). Er verknüpft den Lernbereich «Gesellschaft» mit dem Bereich «Sprache und Kommunikation» und fördert die fachlichen und überfachlichen Kompetenzen. Der SLP ABU basiert auf folgenden Grundlagen:
Weitere Informationen sind auf der BBZ-Website unter Allgemeinbildung zu finden.
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Qualifikations- verfahren (QV) |
Auf der BBZ-Website Allgemeinbildung sind in der Broschüre «Vertiefungsarbeit» (VA) auf Seite 2 detaillierte Informationen zum QV zu finden.
QV-Note bei 3- und 4-jährigen Lehren Die Note des Qualifikationsbereichs ABU ist bei 3- und 4-jährigen Lehren das arithmetische Mittel folgender Positionsnoten:
Die Note des Qualifikationsbereichs ABU wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
Note QV bei 2-jährigen Lehren Bei der 2-jährigen Lehren ist die Note des Qualifikationsbereichs ABU das arithmetischen Mittel folgender Positionsnoten:
Die Note des Qualifikationsbereichs ABU wird auf eine Dezimalstelle gerundet.
In jeder Abteilung wird das QV vom einem Prüfungsleiter/einer Prüfungsleiterin organisiert; die Amtsdauer ist vier Jahre. Eine Auswahl von alten Schlussprüfungen ist zu Übungszwecken auf der BBZ-Website Allgemeinbildung zu finden.
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Sammlungen |
Sammlungsstandorte Planung und Rohbau (PR) Die Sammlung wird durch einen Kustoden/eine Kustodin betreut. Er/sie ist zusätzlich für die Bestellung von persönlichen Lehrunterlagen zuständig. Zimmer 234:
Mediothek EG:
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