7.2  QM Grundbildung


Die nachfolgend aufgeführten Q-Dokumente geben eine Übersicht. Weitere Dokumente und Prozesse können nach Nutzergruppen oder thematisch gegliedert unter «Start SFHB» eingesehen werden.

 

Q-Konzept

Das Q-Konzept d7.1-01 ist die Grundlage für das QM der Grundbildung. Darin sind die Q-Organisation, die Q-Systematik und weitere Regelungen beschrieben.

Die Qualitätsansprüche (Q-Konzept, S. 4) dienen als Leitlinien. Sie werden durch den Q-Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper regelmässig überprüft und bei Bedarf angepasst.

 

Q-Dokumente

Alle für die BBZ relevanten Q-Dokumente sind in einer Liste der Q-Dokumente mit Angabe zu Aktualität/Stand/Gültigkeit aufgeführt.

 

Qualitätsplanung

Die QEL erstellt in Zusammenarbeit mit dem Q-Ausschuss jährlich eine kurz- und mittelfristige Q-Planung.

 

Q-Planung für aktuelles Schuljahr d7.2-03

 

Einführung
neuer Lehrpersonen und Mitarbeitenden

Die Einführung neuer Lehrpersonen umfasst verschiedene Elemente.

  • Jeder Lehrperson steht im ersten Semester ein Mentor/-in zur Seite d1.4-01.
  • In der Woche vor Schulbeginn finden abteilungsweise Einführungen in schulalltagsrelevante Themen statt.
  • Im Herbstsemester findet für die neu eingetretenen Lehrpersonen die Q-Schulung statt. Dabei geht es um praktische Aspekte bei der Durchführung des Systematischen Individualfeedbacks.

 

Systematisches Individual-feedback

Jede Lehrperson mit mehr als 5 Wochenlektionen führt mindestens einmal pro Jahr ein Systematisches Individualfeedback (SIF) durch. Die «Rückmeldung zum Feedback» f7.2-01 wird bis Ende Mai an die QEL gesendet. Nähere Informationen und Instrumente sind im Dokument «Regelung für Systematische Individualfeedback» d7.2-01 zu finden. Bei Fragen stehen die Mitglieder der QEL und/oder die Abteilungsleitungen zur Verfügung.

 

Vorlagen des Fragenkatalogs für das "systematische Individual-Feedback"

Links zu Vorlagen in Microsoft Office365 Forms und Google Forms sowie detaillierte Anleitungen dazu sind im Dokument d7.2-08 sind aufgeführt.

 

Die in der oben genannten Regelung unter 5.2 und 5.3 aufgeführten Beispiele sind im Worddokument f7.2-02 zu finden.
Die Seite 5.2 «Feedbackbogen für Lernende» kann direkt übernommen werden oder mit Hilfe von Aussagen aus 5.3 «Qualitätsbereiche und Indikatoren» angepasst werden.

 

Unterrichts-visitation

Nach Möglichkeit wird jede Lehrperson in jedem Semester durch ein Mitglied der Abteilungskommission während einer Lektion unangemeldet besucht. Im Anschluss an die Unterrichtslektion findet eine kurze gemeinsame Reflexion statt.

 

Das Abteilungskommissionsmitglied erstellt einen Visitationsbericht. Mit dem Unterschreiben des Visitationsberichts bestätigt die Lehrperson lediglich den Visitationsbesuch und die gemeinsame Reflexion der Lektion, nicht aber den Berichtsinhalt. Mit einer Beurteilung «gut/sehr gut» ist eine individuelle Lohnerhöhung entsprechend den finanziellen Ressourcen des Kantons möglich.

 

Mitarbeiter-beurteilung

Lehrpersonen mit weniger als 16 Wochenlektionen

  • Jährliche Mitarbeiterbeurteilung
    1-2 Unterrichtsvisitationen der Abteilungskommission
  • Leistungsbeurteilung, alle 3 Jahre
    2 Unterrichtsvisitationen der Abteilungskommission

 

Lehrpersonen mit 16 und mehr  Wochenlektionen

  • Jährliche Mitarbeiterbeurteilung
    1 – 2 Unterrichtsvisitationen der Abteilungskommission
  • Zwischenbeurteilung, 3 Jahre nach der Hauptbeurteilung
    1 – 2 Unterrichtsvisitationen der Abteilungskommission
  • Hauptbeurteilung, alle 6 Jahre (MAB)
    In der Regel finden 1 – 2 Visitationsbesuche durch Abteilungsleitung und Abteilungskommission statt. In einer Standortbestimmung und einem Gespräch wird die die allgemeine Arbeitssituation der Lehrperson reflektiert und es werden allfällige Massnahmen zur persönlichen Weiterentwicklung beschlossen.

 

Weiterbildung

Die BBZ fördert die Weiterbildung von Lehrpersonen durch:

  • Interne Weiterbildungen (SchiLW) auf Ebene der BBZ, der Abteilungen oder der Fachgruppen
  • Besuch von Testatkursen und Lehrgängen von externen Anbietern wie EHB, PH Zürich und EB Zürich

 

QE-Standort-bestimmung

Die QE-Standortbestimmung (oder Q-Bericht) wird jährlich verfasst und dem Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) eingereicht.

Thematische Selbstevaluation

Zweimal innerhalb von 6 Jahren führt die QEL an der BBZ eine thematische Selbstevaluation durch. Die QEL wird unterstützt vom Q-Ausschuss und externen Fachpersonen.

Die Umsetzung erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Die QEL stellt in Absprache mit dem Q-Ausschuss mehrere für die Schule relevante Selbstevaluationsthemen zur Auswahl vor.
  2. Die FGL-Konferenz entscheidet sich für 2 oder 3 Themen, von denen der Gesamtkonvent ein Thema für die Durchführung bestimmt.
  3. Danach erarbeitet die QEL das Evaluationskonzept.
  4. Die QEL führt die Evaluation durch und verfasst den Evaluationsbericht.
  5. Die QEL unterstützt die Umsetzung der von der Schulleitung beschlossenen Massnahmen, z. B. Angebote im Rahmen der Weiterbildungstage.

 

Berichte «Thematische Selbstevaluation»:

  • Pädagogische Fördermassnahmen (13/14)  d7.2-06

 

Externe Evaluation

Alle 6 Jahre findet eine externe Evaluation der BBZ statt. Dabei werden zu einem schulspezifischen Thema Daten erhoben und ausgewertet. Im Anschluss werden entsprechende Massnahmen beschlossen und umgesetzt. 

Berichte «Evaluationsergebnisse und Massnahmen» des MBA: