3.4  Unterricht MA


Unterrichtsplanung

Grundlagen

Grundlage für die Unterrichtsplanung bilden die entsprechenden schulinternen Lehrpläne für ABU, FU und Sport. Schulfreie Tage und Ferien sind auf der BBZ-Website unter Downloads (rechts) zu finden.

 

Semesterinformationen

Die Lehrbetriebe und Berufslernende erhalten zu Beginn des Semesters die entsprechenden Semesterinformationen (Semesterprogramm). Dadurch soll die Koordination der betrieblichen und schulischen Ausbildung sowie die Bereitschaft zur Unterstützung von schulischen Projektarbeiten gefördert werden.

 

Die Lehrpersonen erstellen vor Semesterbeginn für alle Klassen das Semesterprogramm. Ablauf:

  • Die Klassenlehrpersonen übernehmen die Koordination der Semesterprogramme und organisieren spätestens in der 2. Semesterwoche den Versand.
  • Muster von Semesterprogrammen stehen elektronisch zur Verfügung. Einheitlich gestaltete Semesterprogramme auf offiziellen Briefbogen drucken. Die Rückseite mit den Semesterdaten wird vor Semesterbeginn durch das Sekretariat digital versandt.
  • Lernende beschriften Couvert mit Adresse des Betriebes (Berufsbildner/-in) und verpacken das Semesterprogramm. Couverts werden für den Versand im Sekretariat abgeben.
  • Für Allgemeinbildung und Sport liegen auf dem Server Standardsemesterprogramme vor.
  • Die Klassenlehrperson leitet ein Exemplar an das Sekretariat (Büro 230) weiter.

 

Semesterbeginn

Klassenbezeichnung

Die Klassenbezeichnung bleibt sich über die ganze Lehrzeit gleich:

Beispiel: GPH17 b (GPH: Beruf Gebäudetechnikplaner Heizung, 17: Lehrbeginn 2017, b: b-Klasse)

 

Die Lernenden sind darauf hinzuweisen, dass auf allen Formularen und Schreiben die korrekte Klassenbezeichnung angegeben werden muss.

 

Ausweise für Lernende

Das Sekretariat (Zi 230) stellt die Ausweise den Klassenlehrpersonen zu.

Verlorene oder gestohlene Lehrlingsausweise können auf dem Sekretariat 230 ersetzt werden.

 

Klassenvertretung/Lernendenvertretung

Im ersten Quartal werden eine Klassenvertretung sowie eine Stellvertretung gewählt. Wiederwahlen sind erwünscht; sie ergeben eine Kontinuität. Abwesende Berufslernende dürfen nicht gewählt werden. In der Präsenzliste wird die Klassenvertretung doppelt, die Stv. einfach unterstrichen.

 

Informationen durch die ABU-Lehrperson

Die Klassenlehrperson bespricht mit den neuen Berufslernenden in den ersten Unterrichtsstunden das «Disziplinarreglement» d0.5-01 mit den «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» d3.4-01 und die Anwendung des Absenzenhefts.

 

Stundenplan

Ferienpläne

Stundenplan und Unterrichtszeiten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Sie finden sich auf der Website unter Stundenpläne /WebUntis.

Stundenplanänderungen sind mit der Abteilungsleitung zu besprechen. Änderungen – z.B. infolge von Qualifikationsverfahren – werden den Betroffenen rechtzeitig mitgeteilt.

 

Ferien und freie Tage sind auf der Website unter Ferienpläne aufgeführt.

Informationen und Termine sind zu finden:

  • BBZ: «BBZ Intern» und auf der Website unter «Events», Infoscreens, Lehrerzimmer, Kalender Intranet

 

Unterrichtssprache

Unterrichtssprache ist die deutsche Standardsprache bzw. im Fremdsprachenunterricht die jeweilige Zielsprache.

 

Agenda, Veranstaltungen

Informationen und Termine sind zu finden:

  • BBZ: «BBZ Intern» und auf der Website unter «Events», Infoscreens Lehrerzimmer, «Termine der Schule» im Intranet

 

Veranstaltungen dienen dem Informationsaustausch und der Zusammenarbeit; sie werden in der Regel durch das Rektorat (RE), die Abteilungsleitungen (AL) oder Fachgruppenleitungen (FGL) organisiert.

 

BBZ

Veranstaltung

Teilnehmende

Organisation

Gesamtkonvent

Lehrpersonen, Verwaltungs- und Betriebspersonal BBZ

 

RE

FGL-Konferenz

FGL BBZ

 

RE

Aids-Prävention

MA: KW 43/44

 

Alle Klassen im 1. Lehrjahr

 

Kontaktlehr-personen (KLP)

Roadcross

(i.d.R. KW 28)

 

I.d.R. Klassen des zweitletzten Lehrjahrs

Kontaktlehr-personen (KLP)

Cinéclub BBZ

(i.d.R. KW 16 und 40)

 

Ab 2. Lehrjahr, fakultativ

 

RE

 

Montage und Ausbau (MA)

Veranstaltung

Teilnehmende

Organisation

Lehrbetriebs- und Elternabend

 

Lehrbetriebe und Eltern 1. Lehrjahr

AL, FGL, Klassenlehrperson

 

Abteilungskonvent ca.2x pro Jahr

 

Lehrpersonen MA

AL

FGL-Sitzung

ca. 10x pro Jahr

 

FGL

AL

Fachgruppen-sitzungen

 

Fachgruppenmitglieder

FGL

 

Aktuelle Informationsveranstaltungen werden auf den Bildschirmen angezeigt oder per E-Mail angekündigt.

 

 

Schulbesuch

Anmeldung und Klasseneinteilung

Die Lehrbetriebe melden die Lernende für den Unterricht an der BBZ an. Die Schule wird auf dem Dienstweg über gültige Lehrverträge in Kenntnis gesetzt. Das Abteilungssekretariat stellt den Lehrbetrieben die Schülerkarten zu und teilt die Lernenden in Klassen ein. Klasseneinteilung und Stundenplan gehen rechtzeitig an die Lernenden und die Lehrbetriebe.

 

Schulbesuch ohne Lehrvertrag

Lernende mit aufgelöstem Lehrverhältnis können den Unterricht für zirka drei Monate lang weiterhin besuchen, sofern sie eine Lehrstelle im gleichen Beruf suchen. Regelmässiger Schulbesuch und einwandfreies Verhalten werden vorausgesetzt.

Lernende nach Art. 32 BBG können nach Anmeldung auf dem Sekretariat den Fachunterricht in Regelklassen kostenlos besuchen. Es gelten die Bestimmungen des Disziplinarreglements.

 

 

Präsenzliste

Die Anwesenheit der Lernenden wird durch die Lehrperson in der Präsenzliste eingetragen. Die Liste ist ein amtliches Dokument und für die Administration, die Durchsetzung der Absenzenregelung sowie für Gespräche mit Berufsbildungspersonen, Eltern und Lehrerkollegen von Bedeutung.

Die Präsenzliste ist bereinigt, unterschrieben und mit den Semesternoten spätestens in der 2. Woche des darauffolgenden Semesters auf dem Sekretariat abzugeben. (Präsenzlisten Abschlussklassen vor Semesterende abgeben)

Unentschuldigte Absenzen sind im Folgesemester zu bereinigen. Sie wirken sich aber bei Ermahnungen bzw. bei Verweisen auf das vorangegangene Semester aus.

 

Präsenz und
Disziplin im Unterricht

Grundsatz

Es gilt das «Disziplinarreglement Berufsbildung» vom 5. März 2015 (ZH-Lex). Es regelt das Vorgehen bei Abwesenheit vom Unterricht und disziplinarischen Schwierigkeiten. Die «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» d3.4-01 dienen als Unterstützung.

 

Absenzenheft

Alle Abwesenheiten sind im Absenzenheft einzutragen. Dieses wird den Lernenden zu Schulbeginn abgegeben und erläutert. Die Lehrpersonen kontrollieren, ob die Erklärung der Vertragsparteien auf Seite 2 durch die Lernenden, Inhaber der elterlichen Sorge und Lehrbetrieb unterzeichnet wurde.

Bei Verlust kann auf dem Abteilungssekretariat für CHF 10.– ein neues Absenzenheft bezogen werden.

 

Entschuldigungsgesuch

Wenn Lernende die Schule nicht besuchen konnten, müssen sie im Absenzenheft den Grund angeben und vom Ausbildner und bis zum Erreichen der Volljährigkeit auch vom Inhaber der elterlichen Sorge unterschreiben lassen (Lehrbetrieb: Stempel und Unterschrift).

Das Entschuldigungsgesuch wird von allen betroffenen Lehrkräften kontrolliert und visiert. Zu kontrollieren sind: korrekte Klassenbezeichnung, hinreichende Begründung inkl. Beweismittel und gültige Unterschriften (siehe Seite 2 Absenzenheft). Als Entschuldigt gilt eine Absenz, welche die Anforderungen gemäss § 4 – 8 des Disziplinarreglements erfüllen.

 

Dispensationen

  • Dispensationen von Fächern, die im Qualifikationsverfahren geprüft werden, kann nur das Mittelschul- und Berufsbildungsamt (MBA) erteilen.
  • Vorhersehbare Absenzen sind der Abteilungsleitung mindestens 14 Tage im Voraus als Dispensationsgesuch (Absenzenheft, grauer Teil) einzureichen.
  • Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, wird auf das Dispensationsgesuche eingetreten. Der Entscheid wird im Absenzenheft eingetragen. Nach erfolgter Bewilligung visieren die Lehrpersonen das Gesuch.

 

Disziplin im Unterricht

Beeinträchtigungen des Schulbetriebs durch Lernende werden gemäss «Disziplinarreglement Berufsbildung» (ZH Lex) und Hausordnung d3.1-01 behandelt. Siehe auch «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» d3.4-01.

 

Unentschuldigtes Fernbleiben und Disziplinarmassnahmen

Für die Anwendung des Disziplinarreglement ist die Broschüre «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» wegweisend. Die Broschüre kann auf dem Abteilungssekretariat bezogen oder vom Abteilungsserver heruntergeladen werden.

Formulare MA          Ermahnung                f3.4-01MA
                                 Antrag auf Verweis   f3.4-02MA

 

Konfliktsituationen

Konflikte werden situativ angegangen. Das Kapitel Q-Mängel im Q-Konzept d7.1-01 zeigt mögliche Schritte auf.

 

Lernende in Problemsituationen

Vermutet eine Lehrperson bei einem Lernenden ausserschulische Probleme wie erschwerte Lernumgebung und Lernprobleme, sucht die Lehrperson mit dem Lernenden das Gespräch. Bei Bedarf werden Kontaktlehrperson (KLP), Abteilungsleitung, Lehrpersonen oder weitere Stellen beigezogen. Adressen und Kontakte sind unter «6.1 Notfallorganisationen» zu finden.

 

Benotung, Bewertung

Noteneingabe

Die elektronische Noteneingabe erfolgt über das Intranet Sek II. Bei Fragen stehen das Sekretariat und/oder der Technische Dienst zur Verfügung. Die Zeiträume für die Noteneingabe werden rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Ungenügende Leistungen

Für Lernende mit ungenügenden Leistungen oder mangelhaftem Verhalten kann durch die Lehrperson ein Situationsbericht f3.4-03 erstellt werden.

Dieser und allfällige Massnahmen werden mit der Abteilungsleitung diskutiert und festgelegt. Die Anwesenheit aller Lehrpersonen der betreffenden Klassen ist erwünscht.

 

Zeugnisse

  • Das Sekretariat druckt die Zeugnisse; die Klassenlehrperson verteilt diese gegen Unterschrift in der letzten Lektion vor Semesterende. Zeugnisse, die nicht abgegeben werden können, sind umgehend dem Sekretariat zurückzugeben (Postzustellung).
  • Die Lernenden zeigen die unterschriebenen Zeugnisse (Lernende, Lehrbetrieb und falls erforderlich Eltern) bis spätestens in der 2. Woche des folgenden Semesters der Klassenlehrperson.
  • Die Lernenden behalten das Zeugnis; jedes Semester wird ein neues ausgedruckt. Das letzte Zeugnis enthält alle Noten der Lehrzeit. Bei Verlust eines Zeugnisses, kann für CHF 20.– ein neues angefordert werden.

 

Exkursionen

Für Exkursionen jeglicher Art gilt: Die Kosten sollen verhältnismässig sein, da Lernende Auslagen für Reise, Verpflegung, Eintritte und Übernachtung selbst bezahlen.

Exkursionswoche

  • Die Exkursionen finden in der Regel in der KW 25 von Montag bis Freitag statt. Die Aufforderung zur Organisation erfolgt durch das Sekretariat.
  • Das Lehrerteam einer Klasse entwickelt das Exkursionsprogramm unter der Federführung der Klassenlehrperson.
  • Die Klassenlehrperson teilt der Abteilungsleitung Klasse, Ziel, teilnehmende ABU- und Sportlehrpersonen, Kosten mit (Erfassungsliste vom Sekretariat). Soll mit einer Klasse keine Exkursion durchgeführt werden, ist dies vorgängig der Abteilungsleitung zu begründen.
  • Detailliertes Programm den Lernenden und dem Sekretariat spätestens eine Woche vor der Exkursion abgeben.
  • Kurzfristige Änderungen durch die Abteilungsleitung bewilligen lassen.
  • Abrechnung der Spesen der Lehrpersonen gemäss den Vorgaben des Kantons. Jede Lehrperson gibt ein eigenes Spesenformular f1.4-02 ab.

 

Kurzexkursionen

Ausflüge während der eigenen Unterrichtszeit sind mit dem Formular «Exkursion» f3.4-04MA mindestens drei Tage vor dem Ereignis dem Sekretariat zu melden. Das Sekretariat informiert das betroffene Abteilungskommissionsmitglied.

 

Auslandexkursionen

Für Exkursionen ins Ausland muss eine Bewilligung des Rektors eingeholt werden. Ein Gesuch mit Kostenvoranschlag ist der Abteilungsleitung abzugeben.

 

Wechsel des Schulzimmers

Wird der Unterricht für einzelne Lektionen in ein Spezialzimmer (Computerräume, Sammlungszimmer oder andere Schulzimmer) oder nach draussen verlegt, wird der Aufenthaltsort mit Zeitangabe gut sichtbar an der Zimmertüre/Wandtafel angeschlagen.

 

Qualität im Unterricht

 

Jede Lehrperson trägt aktiv zur Sicherstellung der Qualität im Unterricht bei. Das Leitbild d0.2-01 bietet unterstützende Hinweise und im Kapitel «7.2 QM Grundbildung» ist der Ablauf beschrieben.

 

Unter dem Motto «Qualitätsentwicklung beginnt im Unterricht» führen alle Lehrpersonen mit einem Pensum von mindestens 5 Wochenlektionen jährlich ein Systematisches Individualfeedback durch. Siehe Q-Konzept d7.1-01 und «Regelung für Systematisches Individualfeedback» d7.2-01.

Es finden regelmässig Visitationen durch ein Mitglied der Abteilungskommission sowie Leistungsbeurteilungen durch die Abteilungsleitung statt.