Unterrichtsplanung |
Grundlagen Grundlage für die Unterrichtsplanung bilden die entsprechenden schulinternen Lehrpläne für ABU, FU und Sport. Schulfreie Tage und Ferien sind auf der BBZ-Website unter Downloads (rechts) zu finden.
Semesterinformationen Die Lehrbetriebe und Berufslernende erhalten zu Beginn des Semesters die entsprechenden Semesterinformationen (Semesterprogramm). Dadurch soll die Koordination der betrieblichen und schulischen Ausbildung sowie die Bereitschaft zur Unterstützung von schulischen Projektarbeiten gefördert werden.
Die Lehrpersonen erstellen vor Semesterbeginn für alle Klassen das Semesterprogramm. Ablauf:
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Semesterbeginn |
Klassenbezeichnung Die Klassenbezeichnung bleibt sich über die ganze Lehrzeit gleich: Beispiel: GPH17 b (GPH: Beruf Gebäudetechnikplaner Heizung, 17: Lehrbeginn 2017, b: b-Klasse)
Die Lernenden sind darauf hinzuweisen, dass auf allen Formularen und Schreiben die korrekte Klassenbezeichnung angegeben werden muss.
Ausweise für Lernende Das Sekretariat (Zi 230) stellt die Ausweise den Klassenlehrpersonen zu. Verlorene oder gestohlene Lehrlingsausweise können auf dem Sekretariat 230 ersetzt werden.
Klassenvertretung/Lernendenvertretung Im ersten Quartal werden eine Klassenvertretung sowie eine Stellvertretung gewählt. Wiederwahlen sind erwünscht; sie ergeben eine Kontinuität. Abwesende Berufslernende dürfen nicht gewählt werden. In der Präsenzliste wird die Klassenvertretung doppelt, die Stv. einfach unterstrichen.
Informationen durch die ABU-Lehrperson Die Klassenlehrperson bespricht mit den neuen Berufslernenden in den ersten Unterrichtsstunden das «Disziplinarreglement» d0.5-01 mit den «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» d3.4-01 und die Anwendung des Absenzenhefts.
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Stundenplan Ferienpläne |
Stundenplan und Unterrichtszeiten sind verbindlich und müssen eingehalten werden. Sie finden sich auf der Website unter Stundenpläne /WebUntis. Stundenplanänderungen sind mit der Abteilungsleitung zu besprechen. Änderungen – z.B. infolge von Qualifikationsverfahren – werden den Betroffenen rechtzeitig mitgeteilt.
Ferien und freie Tage sind auf der Website unter Ferienpläne aufgeführt. Informationen und Termine sind zu finden:
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Unterrichtssprache |
Unterrichtssprache ist die deutsche Standardsprache bzw. im Fremdsprachenunterricht die jeweilige Zielsprache.
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Agenda, Veranstaltungen |
Informationen und Termine sind zu finden:
Veranstaltungen dienen dem Informationsaustausch und der Zusammenarbeit; sie werden in der Regel durch das Rektorat (RE), die Abteilungsleitungen (AL) oder Fachgruppenleitungen (FGL) organisiert.
Aktuelle Informationsveranstaltungen werden auf den Bildschirmen angezeigt oder per E-Mail angekündigt.
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Schulbesuch |
Anmeldung und Klasseneinteilung Die Lehrbetriebe melden die Lernende für den Unterricht an der BBZ an. Die Schule wird auf dem Dienstweg über gültige Lehrverträge in Kenntnis gesetzt. Das Abteilungssekretariat stellt den Lehrbetrieben die Schülerkarten zu und teilt die Lernenden in Klassen ein. Klasseneinteilung und Stundenplan gehen rechtzeitig an die Lernenden und die Lehrbetriebe.
Schulbesuch ohne Lehrvertrag Lernende mit aufgelöstem Lehrverhältnis können den Unterricht für zirka drei Monate lang weiterhin besuchen, sofern sie eine Lehrstelle im gleichen Beruf suchen. Regelmässiger Schulbesuch und einwandfreies Verhalten werden vorausgesetzt. Lernende nach Art. 32 BBG können nach Anmeldung auf dem Sekretariat den Fachunterricht in Regelklassen kostenlos besuchen. Es gelten die Bestimmungen des Disziplinarreglements.
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Präsenzliste |
Die Anwesenheit der Lernenden wird durch die Lehrperson in der Präsenzliste eingetragen. Die Liste ist ein amtliches Dokument und für die Administration, die Durchsetzung der Absenzenregelung sowie für Gespräche mit Berufsbildungspersonen, Eltern und Lehrerkollegen von Bedeutung. Die Präsenzliste ist bereinigt, unterschrieben und mit den Semesternoten spätestens in der 2. Woche des darauffolgenden Semesters auf dem Sekretariat abzugeben. (Präsenzlisten Abschlussklassen vor Semesterende abgeben) Unentschuldigte Absenzen sind im Folgesemester zu bereinigen. Sie wirken sich aber bei Ermahnungen bzw. bei Verweisen auf das vorangegangene Semester aus.
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Präsenz und |
Grundsatz Es gilt das «Disziplinarreglement Berufsbildung» vom 5. März 2015 (ZH-Lex). Es regelt das Vorgehen bei Abwesenheit vom Unterricht und disziplinarischen Schwierigkeiten. Die «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» d3.4-01 dienen als Unterstützung.
Absenzenheft Alle Abwesenheiten sind im Absenzenheft einzutragen. Dieses wird den Lernenden zu Schulbeginn abgegeben und erläutert. Die Lehrpersonen kontrollieren, ob die Erklärung der Vertragsparteien auf Seite 2 durch die Lernenden, Inhaber der elterlichen Sorge und Lehrbetrieb unterzeichnet wurde. Bei Verlust kann auf dem Abteilungssekretariat für CHF 10.– ein neues Absenzenheft bezogen werden.
Entschuldigungsgesuch Wenn Lernende die Schule nicht besuchen konnten, müssen sie im Absenzenheft den Grund angeben und vom Ausbildner und bis zum Erreichen der Volljährigkeit auch vom Inhaber der elterlichen Sorge unterschreiben lassen (Lehrbetrieb: Stempel und Unterschrift). Das Entschuldigungsgesuch wird von allen betroffenen Lehrkräften kontrolliert und visiert. Zu kontrollieren sind: korrekte Klassenbezeichnung, hinreichende Begründung inkl. Beweismittel und gültige Unterschriften (siehe Seite 2 Absenzenheft). Als Entschuldigt gilt eine Absenz, welche die Anforderungen gemäss § 4 – 8 des Disziplinarreglements erfüllen.
Dispensationen
Disziplin im Unterricht Beeinträchtigungen des Schulbetriebs durch Lernende werden gemäss «Disziplinarreglement Berufsbildung» (ZH Lex) und Hausordnung d3.1-01 behandelt. Siehe auch «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» d3.4-01.
Unentschuldigtes Fernbleiben und Disziplinarmassnahmen Für die Anwendung des Disziplinarreglement ist die Broschüre «Erläuterungen zum Disziplinarreglement» wegweisend. Die Broschüre kann auf dem Abteilungssekretariat bezogen oder vom Abteilungsserver heruntergeladen werden. Formulare MA Ermahnung f3.4-01MA
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Konfliktsituationen |
Konflikte werden situativ angegangen. Das Kapitel Q-Mängel im Q-Konzept d7.1-01 zeigt mögliche Schritte auf.
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Lernende in Problemsituationen |
Vermutet eine Lehrperson bei einem Lernenden ausserschulische Probleme wie erschwerte Lernumgebung und Lernprobleme, sucht die Lehrperson mit dem Lernenden das Gespräch. Bei Bedarf werden Kontaktlehrperson (KLP), Abteilungsleitung, Lehrpersonen oder weitere Stellen beigezogen. Adressen und Kontakte sind unter «6.1 Notfallorganisationen» zu finden.
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Benotung, Bewertung |
Noteneingabe Die elektronische Noteneingabe erfolgt über das Intranet Sek II. Bei Fragen stehen das Sekretariat und/oder der Technische Dienst zur Verfügung. Die Zeiträume für die Noteneingabe werden rechtzeitig bekanntgegeben.
Ungenügende Leistungen Für Lernende mit ungenügenden Leistungen oder mangelhaftem Verhalten kann durch die Lehrperson ein Situationsbericht f3.4-03 erstellt werden. Dieser und allfällige Massnahmen werden mit der Abteilungsleitung diskutiert und festgelegt. Die Anwesenheit aller Lehrpersonen der betreffenden Klassen ist erwünscht.
Zeugnisse
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Exkursionen |
Für Exkursionen jeglicher Art gilt: Die Kosten sollen verhältnismässig sein, da Lernende Auslagen für Reise, Verpflegung, Eintritte und Übernachtung selbst bezahlen. Exkursionswoche
Kurzexkursionen Ausflüge während der eigenen Unterrichtszeit sind mit dem Formular «Exkursion» f3.4-04MA mindestens drei Tage vor dem Ereignis dem Sekretariat zu melden. Das Sekretariat informiert das betroffene Abteilungskommissionsmitglied.
Auslandexkursionen Für Exkursionen ins Ausland muss eine Bewilligung des Rektors eingeholt werden. Ein Gesuch mit Kostenvoranschlag ist der Abteilungsleitung abzugeben.
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Wechsel des Schulzimmers |
Wird der Unterricht für einzelne Lektionen in ein Spezialzimmer (Computerräume, Sammlungszimmer oder andere Schulzimmer) oder nach draussen verlegt, wird der Aufenthaltsort mit Zeitangabe gut sichtbar an der Zimmertüre/Wandtafel angeschlagen.
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Qualität im Unterricht
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Jede Lehrperson trägt aktiv zur Sicherstellung der Qualität im Unterricht bei. Das Leitbild d0.2-01 bietet unterstützende Hinweise und im Kapitel «7.2 QM Grundbildung» ist der Ablauf beschrieben.
Unter dem Motto «Qualitätsentwicklung beginnt im Unterricht» führen alle Lehrpersonen mit einem Pensum von mindestens 5 Wochenlektionen jährlich ein Systematisches Individualfeedback durch. Siehe Q-Konzept d7.1-01 und «Regelung für Systematisches Individualfeedback» d7.2-01. Es finden regelmässig Visitationen durch ein Mitglied der Abteilungskommission sowie Leistungsbeurteilungen durch die Abteilungsleitung statt.
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